
Wenn du die Jugendkultur.Box "shelter" in Freindorf mieten willst,
nimmst du am besten gleich direkt Kontakt mit der Jugendkoordinatorin Ines Schmidt auf. Grundlage der Mietung ist ein Vertrag zwischen der
Stadt Ansfelden und dir.
Bestandteil des Mietvertrages sind auch die Tarif- und Hausordnung.
Darin sind sowohl die "Spielregeln" wie auch die Kosten festgelegt.
Diese Ordnungen wurden im Gemeinderat im März 2006 beschlossen.
Den gesamten Text der Tarif- und Hausordnung findest du hier.
Tarifordnung Jugend.Kultur.Box "shelter"
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ansfelden vom 23.03.2006
1) Nutzungs-Möglichkeiten für diese Räumlichkeit in Freindorf
Grundsätzlich steht dieses Haus für die Jugendarbeit der Stadt
Ansfelden und ergänzende Angebote in diesem Bereich zur Verfügung. Um
diese Räumlichkeit möglichst gut auszulasten sind auch weitere
Nutzungen wie folgt möglich.
Prioritätenliste für die Entwicklung und Vergabe:
A)
* Jugendtreff: Nutzung durch Verein ISI
* Ergänzende Jugendangebote/allgemein und öffentlich zugänglich:
Freizeitangebote, Jugendkultur durch ISI, Jugendbüro, div.
Jugendvereine
B)
* Regelmäßige Nutzung durch ortsansässige Jugendvereine bzw. ortsansässige Vereine mit Jugendarbeit
* Regelmäßige Nutzung durch ortsansässige Jugendgruppen
C)
* Unregelmäßige Nutzung durch ortsansässige Jugendvereine bzw. ortsansässige Vereine mit Jugendarbeit
* Unregelmäßige Nutzung durch ortsansässige Jugendgruppen
D) Vereine ohne Jugendrelevanz
E) Sonstige Nutzung privat
F) Kommerzielle Veranstaltungen
Grundsätzlich ist hier eine schriftliche Vereinbarung mit einem/einer
volljährigen Mieter/in (Nutzungsvereinbarung) zu schließen. Diese
Person haftet für die Einhaltung gesamter schriftlicher Vereinbarungen.
2) Nutzungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9 bis 22 Uhr
Freitag und Samstag: 9 bis 24 Uhr
Der Bürgermeister kann auf Ansuchen eine "Öffnungszeitenverlängerung" erteilen.
An Sonn- und Feiertagen wird die Räumlichkeit grundsätzlich nicht
vergeben. In besonderen Einzelfällen ist hier eine gesonderte
Vereinbarung zu treffen.
Verletzung des vereinbarten Zeitrahmens
Sollten durch die/den Mieter/in die schriftlich vereinbarten Zeiten
überschritten werden, so wird für jede begonnene Stunde ein
Betrag bis zu € 50,-- berechnet. Die ersten beiden Stunden können von
der Kaution einbehalten werden, der Rest wird extra in Rechnung
gestellt.
3) Koordination der Räume:
Die Nutzungsanmeldung erfolgt schriftlich beim Jugendbüro der Stadt
Ansfelden. Die Vergabe erfolgt nach oben genannten Prioritäten (A -
F). Die Genehmigung erfolgt durch den Bürgermeister in
schriftlicher Form. Eine Nutzungsanmeldung zieht keinerlei rechtlichen
oder sonstigen Nutzungsanspruch nach sich.
Bewilligung ist mitzuführen
Die Nutzungsvereinbarung ist während der gesamten Nutzungszeit des
Objektes mitzuführen, um im Zweifelsfall die Gültigkeit der Nutzung
nachweisen zu können.
4) Tarife
* Sitzungen/Treffen etc.
Für Sitzungen bzw. Treffen der Kategorien A - C:
Erste Stunde: € 3,--, jede weitere Stunde 2,--
Für Sitzungen bzw. Treffen der Kategorien D - F:
Erste Stunde: € 5,--, jede weitere Stunde 3,--
Wenn diese Nutzungen regelmäßig (wöchentlich bis 14-tägig) stattfinden, kann eine bis zu 50%-ige Ermäßigung gewährt werden.
Für Zeiten ab Freitag 20 Uhr bis darauffolgenden Montag 9 Uhr wird der Tarif in doppelter Höhe in Rechnung gestellt.
Es wird jede begonnene Stunde als volle Stunde gerechnet.
* Veranstaltungen:
Die Tarife beziehen sich auf eine Nutzung ab 16 Uhr
(Veranstaltungsbeginn oder Vorbereitungszeit). Für Nutzungen am selben
Tag vor 16 Uhr kommt - falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde
- der jeweilige Sitzungen/Treffen-Tarif zur Geltung.
Jugend-Veranstaltungen (VA)
Bei öffentlicher Jugend-VA mit Eintritt für die Besucher/innen
Pauschale bis 22 Uhr: 25,--
Pauschale bis 24 Uhr: 50,-
Danach pro Stunde (nach Genehmigung des Bürgermeisters): pro Std. 25,--
Bei öffentlicher Jugend-VA ohne Eintritt für die Besucher/innen
Pauschale bis 22 Uhr: 20,--
Pauschale bis 24 Uhr: 40,--
Danach pro Stunde (nach Genehmigung des Bürgermeisters): pro Std. 20,--
Veranstaltungen ohne bzw. mit wenig Jugendrelevanz
Bei öffentlicher VA mit Eintritt:
Pauschale bis 22 Uhr: 40,--
Pauschale bis 24 Uhr: 80,-
Danach pro Stunde (nach Genehmigung des Bürgermeisters): pro Std. 40,--
Bei öffentlicher VA ohne Eintritt:
Pauschale bis 22 Uhr: 30,--
Pauschale bis 24 Uhr: 60,--
Danach pro Stunde (nach Ausnahmebescheid des Bürgermeisters): pro Std. 30,--
* Private Feiern (Geburtstagsfeiern etc.)
Für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, Student/innen, Schüler/innen,
Präsenz- und Zivildiener bis zu einem maximalen Alter von 25 Jahren
Montag bis Donnerstag: pauschal 20,-- (16 - 22 Uhr)
Freitag und Samstag: pauschal 30,-- (16 - 24 Uhr)
Für Erwachsene ab 19 Jahren:
Montag bis Donnerstag: pauschal 40,-- (16 - 22 Uhr)
Freitag und Samstag: pauschal 60,-- (16 - 24 Uhr)
Tarif bei genehmigter Betriebsverlängerung:
Ab Mitternacht pro Stunde € 10,-- für ermäßigten Tarif
Ab Mitternacht pro Stunde € 20,-- für Normaltarif
Die Altersangaben beziehen sich auf die veranstaltende Person (z.B.
Geburtstagskind). Bei noch nicht volljährigen Veranstalter/innen hat
eine volljährige Person die Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen, die
Haftung lt. Nutzungsvereinbarung zu tragen und für den geordneten
Ablauf Sorge zu tragen. Sollten mehrere Personen unterschiedlichen
Alters eine Feier gemeinsam ausrichten, wird das Durchschnittsalter der
Veranstalter/innen als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Ergänzungen:
Ausgenommen von diesen Tarifen sind der Betreiber des Jugend-Treffs
Verein I.S.I. und die Stadtgemeinde Ansfelden. Für die Stadtgemeinde
Ansfelden gilt dies sowohl für Eigenveranstaltungen als auch für die
Tätigkeit als Mitveranstalter.
Für Benefiz-Veranstaltungen kann eine Befreiung von den Tarifen angesucht werden.
Diese Tarifordnung gilt für den Bereich: Jugendtreff.box: 92 qm,
Vorraum, WC-Anlage sowie für die seitens der Stadt zugemietete
Außenfläche im Ausmaß von 67 qm. Inkludiert sind ebenfalls 4
PKW-Parkplätze und 6 Mopedparkplätze.
Kaution:
Bei der Schlüsselübergabe an den/die Mieter/in ist von dieser/diesem
eine Kaution von € 100,-- an die aushändigende Person zu übergeben.
Diese Kaution wird unter folgenden Umständen einbehalten:
Sachbeschädigung und starke Verunreinigung.
Bis zur Klärung der endgültigen Summe wird die Kaution einbehalten.
Sollten die Schäden höher sein als die einbehaltende Kaution, so ist
die Differenz dem/der Mieter/in in Rechnung zu stellen. Sind die
Schäden geringer, so ist nach Feststellung des Schadens die Differenz
binnen 14 Tagen nach Feststellung zu retournieren.
Die Kaution wird bei der Schlüsselrückgabe - wenn das Objekt für in
Ordnung befunden wurde bzw. keinerlei Verletzungen der Hausordnung
vorliegen - zurückerstattet.
Verletzung der Tarif bzw. Hausordnung
Für jedweder Verletzung oder Missachtung der Hausordnung ist die
Kaution einzubehalten. Über die Rückzahlung der Kaution bzw.
Einbehaltung dieser bzw. Einbehaltung von Teilen dieser entscheidet das
Stadtamt der Stadt Ansfelden.
Getränke/Essen
Getränke und Essen können bzw. müssen selbst mitgebracht werden. Die Nutzung der Küche ist in den Tarifen inkludiert.
Diese Tarifordnung gilt in Verbindung mit der Hausordnung. Insbesondere sei hier auf Folgendes hingewiesen:
* Nach Abholung des Schlüssels (nach vorhergehender
Nutzungsvereinbarung) ist binnen einer Stunde die Übernahme des Raumes
nach den in der Hausordnung festgeschriebenen Richtlinien (der
Raum wird in Ordnung übernommen) zu bestätigen. Andererseits ist
zur Feststellung der vorgefundenen Mängel das Jugendbüro bzw. eine vom
Jugendbüro benannte Person umgehend zu informieren. Erfolgt diese
Meldung nicht binnen dieser Stunde, gilt der Raum "für in Ordnung
übernommen"
* Der/Die Veranstalter(in)/Nutzer(in) hat sich vor jeder
Veranstaltung/Nutzung zu überzeugen, dass die Feuerlöscher, Fluchtwege,
Beleuchtung, Wasser- und Sanitärinstallationen, Elektroinstallationen
und Heizung funktionstüchtig sind. Jegliche Beschädigungen und Defekte
- sowohl der Räumlichkeit als auch der dazugehörigen Ausstattung - sind
sofort der Stadtgemeinde Ansfelden (Jugendbüro oder einer durch das
Jugendbüro benannten Person) zu melden. Bei Veranstaltungen und bei
"Gefahr in Verzug!" sind eigenständig Reparaturarbeiten" zu
organisieren.
* Die Haus- und Betriebsordnung gilt für alle in der "Wölbung" ständig
oder vorübergehend tätigen Personen sowie für Besucher/innen.
* Die vereinbarten Nutzungs-Zeiten sind unbedingt einzuhalten
* Generell wurde als Sperrstunde max. 22 Uhr (Montag bis Donnerstag)
und 24.00 Uhr (Freitag, Samstag) für "die Wölbung" und 23.00 Uhr für
den mitgemieteten Vorplatz festgelegt. Eventuelle
Sperrstundenverlängerungen sind in begründeten Fällen über Ansuchen und
nach Genehmigung durch den Bürgermeister möglich.
* Selbstverständlich sind bei allen Veranstaltungen/Nutzungen die in
Geltung stehenden Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Dies trifft
insbesondere auf geltende Jugendschutzbestimmungen und Ruhebestimmungen
zu.
* Die Rückgabe der Räumlichkeit hat in ordnungsgemäßen Zustand zu
erfolgen, für Beschädigungen ist der volle Kostenersatz zu leisten.
* Die Heizung ist nach Veranstaltungen abzusenken.
* Die Zigarettenasche, die Abfalleimer sowie die Papierkörbe sind
ausnahmslos nach jeder Veranstaltung außer Haus und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
* Die von Besucher/Veranstalter/Künstler benützten Räume, Nebenräume,
Küche usw. sind in einem sauberen Zustand zu halten. Grobe
Verunreinigungen sind vom Veranstalter zu beheben. Bei übermäßigen
Verunreinigungen wird eine extra Putzpauschale von € 27,-- pro Stunde
verrechnet.
"Shelter"
H A U S O R D N U N G
1. Nach Abholung des Schlüssels (nach vorhergehender
Nutzungsvereinbarung) ist binnen einer Stunde die Übernahme des Raumes
nach Richtlinien (der Raum wird in Ordnung und sauber
übernommen) zu bestätigen. Andererseits ist zur Feststellung der
vorgefunden Mängel/Abweichung das Jugendbüro bzw. eine durch das
Jugendbüro benannte Person umgehend zu informieren. Erfolgt diese
Meldung nicht binnen dieser Stunde, gilt der Raum "für in Ordnung
übernommen".
2. Der/Die Veranstalter(in)/Nutzer(in) hat sich vor jeder
Veranstaltung/Nutzung zu überzeugen, dass die Feuerlöscher, Fluchtwege,
Beleuchtung, Wasser- und Sanitärinstallationen, Elektroinstallationen
und Heizung funktionstüchtig sind. Jegliche Beschädigungen und Defekte
- sowohl der Räumlichkeit als auch der dazugehörigen Ausstattung - sind
sofort der Stadtgemeinde Ansfelden (Jugendbüro oder einer durch das
Jugendbüro benannten Person) zu melden. Diese Meldung hat unverzüglich
und nachweislich zu erfolgen: 1) Telefonische Kontaktaufnahme mit
Jugendbüro (von dieser benannten Person), 2) schriftlich (E-Mail oder
Fax). Bei laufenden Veranstaltungen bei denen "Gefahr in Verzug!"
festgestellt wird, sind eigenständig Reparaturarbeiten" zu organisieren.
3. Die Hausordnung gilt für alle in der "Wölbung" ständig oder vorübergehend tätigen Personen sowie für Besucher/innen.
4. Die Tarife und Nutzung der Räumlichkeiten inkludieren Küchenbenutzung und die Reinigungspauschale.
5. Die vereinbarten Nutzungs-Zeiten sind unbedingt einzuhalten.
6. Generell wurde als Öffnungszeit max. 22 Uhr (Montag bis Donnerstag)
und 24.00 Uhr (Freitag, Samstag) für "die Wölbung" und 23.00 Uhr für
den mietgemieteten Vorplatz festgelegt. Eventuelle
Öffnungszeitenverlängerungen sind in begründeten Fällen über Ansuchen
und nach Genehmigung durch den Bürgermeister möglich.
7. Über Ermäßigungen bzw. kostenlose Zurverfügungstellung (speziell
wenn es im öffentlichen Interesse liegt, wie z.B.
Wohltätigkeitsveranstaltungen etc.) entscheidet der Bürgermeister.
8. Selbstverständlich sind bei allen Veranstaltungen/Nutzungen die in
Geltung stehenden Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Dies trifft
insbesondere auf geltende Jugendschutzbestimmungen und Ruhebestimmungen
zu.
9. Bei allen Veranstaltungen die länger als 22 Uhr dauern, hat der
Veranstalter die unmittelbaren Nachbarn im Haus durch Brief oder
persönliches Gespräch Hazu informieren.
10. Um eine etwaig notwendige Veranstaltungsbewilligung hat sich der Veranstalter zu kümmern.
11. Die Räumlichkeit wird grundsätzlich in ordnungsgemäßen und sauberem
Zustand übergeben. Die Rückgabe der Räumlichkeit erfolgt an das
Jugendbüro bzw. einer von dieser benannten Person zur vereinbarten Zeit
in jenem Zustand, der dem der Übernahme entspricht (Sauberkeit,
Ordnungsmäßigkeit, Temperatur ...). Für Beschädigungen jedweder Art ist
der volle Kostenersatz zu leisten. (siehe Pkt. 15 und 18)
12. Die Heizung ist nach der Veranstaltung/Nutzung auf die vorgegebene/vereinbarte Temperatureinstellung zu bringen.
13. Die Zigarettenreste (inkl.Zigarettenasche) sind nach der Nutzung
ausnahmslos außer Haus zu tragen. Die Abfalleimer sowie die Papierkörbe
sind lt. Nutzungsvereinbarung ordnungsgemäß zu entsorgen.
14. Die von Besucher/Veranstalter/Künstler benützten Räume, Nebenräume, Küche usw. sind in einem sauberen Zustand zu halten.
15. Grobe Verunreinigungen sind vom Veranstalter zu beheben. Bei
übermäßigen Verunreinigungen wird eine extra Putzpauschale von € 27,--
pro Stunde verrechnet.
16. Ersichtliche grobe Verunreinigungen (z.B.: Scherben, ...) und
erkennbarer Vandalismus nach Veranstaltungen im Bereich des ummittelbar
angrenzenden Privatgeländes (Vorplatz Jugendtreff, Fa. CWS, FF
Freindorf, Fa. Schlecker, Fam. Pollhammer, ...) sowie des ummittelbar
angrenzenden öffentlichen Gutes (Freindorfer Straße,
Gabelsbergerstraße, Traunufer Straße) sind der Stadtgemeinde Ansfelden,
Abt. Wirtschaftshof, am nächsten Morgen durch den Veranstalter sofort
zu melden. Darüber hinaus hat der/die Veranstalter/in das Jugendbüro zu
verständigen.
17. Besucher/Veranstalter/Künstler/innen, sowie deren Begleitpersonen
und dgl. haben den Anweisungen des zuständigen Personals Folge zu
leisten.
18. Für Schäden, die durch Besucher/Veranstalter/Künstler verursacht
werden, gelten, soferne nicht gesonderte Vereinbarungen getroffen
wurden, die einschlägigen straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Für
vorsätzliche bzw. fahrlässige Beschädigungen, welcher Art immer, welche
der Stadtgemeinde Ansfelden entstehen, haften sämtliche Mitglieder und
Begleitpersonen von Besucher/Veranstalter/Künstler ohne Einschränkung.
19. Für von Besucher/Veranstalter/Künstler/innen eingebrachten
Gegenständen übernimmt die Stadtgemeinde Ansfelden keine Haftung; diese
befinden sich ausschließlich auf Gefahr von
Besucher/Veranstalter/Künstler in der "Wölbung"
20. Zur Ausschmückung dürfen nur schwer brennbare oder mittels eines
behördlich anerkannten Flammschutzmittels schwerbrennbar gemachte
Gegenstände verwendet werden (ÖNORM B3800). Ausschmückungsgegenstände
aus Papier dürfen nur außer Reichweite der Besucher/innen angebracht
werden und sind so anzuordnen, dass sie mit Zigarettenabfällen oder
Streichhölzern nicht in Berührung kommen können.
21. Insbesondere bedarf die Verwendung offenen Feuers oder Lichtes
einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung. Das Einbringen von
Luftballons oder sonst leicht entzündbaren Stoffen in die
Räumlichkeiten ist untersagt.
22. Die Gänge und Notausgänge (Fluchtwege), die Notbeleuchtungen und
Brandbekämpfungseinrichtungen (Feuerlöscher) und Brandmelder dürfen
weder verstellt oder verhängt werden. Fluchtwege sind stets von jeder
Behinderung freizuhalten.
23. Darüber hinaus erklärt der/die Besucher/Veranstalter/Künstler(in),
die bestehenden Haus-, und Brandschutzordnungen zur Kenntnis genommen
zu haben und sich zu verpflichten, diese Ordnungen einzuhalten.
24. Bestehende Rauchverbote sind strengstens einzuhalten.
25. Technische Einrichtungen mit Ausnahme der Küchenausstattung der
"Wölbung" bzw. technische Ausrüstung Dritter dürfen grundsätzlich nur
nach vorher erfolgter Vereinbarung benutzt werden.
26. Ergänzungen und Änderungen dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform.
27. Für den Fall das wesentliche Bestimmungen dieser Hausordnung nicht
eingehalten werden, besteht die Möglichkeit des Entzuges der
Nutzungsrechte
28. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Linz-Land.
29. Der/die Mieterin hat während der vereinbarten Zeit und Nutzung
dafür zu sorgen, dass parkende Autos der Besucher/innen und
Teilnehmer/innen die Anrainer/innen - und insbesondere die Feuerwehr -
nicht behindern. Insbesondere ist eine 6 Meter breite Durchfahrt für
die Feuerwehr zu gewährleisten. Bei Überlastung der gegebenen
Parkplätze darf in diesem Areal nicht mehr geparkt werden. Die
Fahrzeuge sind auf freistehende Kapazitäten der Umgebung zu leiten.
30. Personen des Jugendbüros bzw. Personen die vom Jugendbüro
benannt werden ist jederzeit der Zutritt in das Objekt zu ermöglichen.
Im Falle von Verstößen gegen die Tarif- bzw. Hausordnung kann von
diesen Personen die Veranstaltung abgebrochen werden. Weisungen dieser
Personen ist umgehend Folge zu leisten.
31. Bei Personen, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht
haben, hat eine volljährige Aufsichtsperson während der gesamten
Vereinbarungszeit vor Ort anwesend zu sein. Diese Person hat zum
Zeitpunkt der Vereinbarung namhaft gemacht zu werden und eine volle
Haftungserklärung zu unterzeichnen.
Hausordnung beschlossen im Gemeinderat am 23.03.2006
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